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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Heitkamp Construction GmbH wegen Verstoßes gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die Heitkamp Construction GmbH als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) wegen verspäteter Mitteilung der Unterschreitung der 5 %-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von EUR 120.000,- verhängt hat. Das oben genannte Unternehmen hat es unterlassen, das Unterschreiten der Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA, dem Börseunternehmen sowie dem Emittenten (Porr AG) mitzuteilen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.  

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