Erscheinung:20.06.2022, Stand:geändert am 27.06.2022 | Thema Maßnahmen CEWE Stiftung & Co. KGaA: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 1. Juni 2022 eine Geldbuße in Höhe von 600.000 Euro gegen die CEWE Stiftung & Co. KGaA festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 41 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die CEWE Stiftung & Co. KGaA hatte die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig vorgenommen.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Aktualisierung (27.06.2022):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.